Mit dem neuen Organspende-Tattoo Opt.ink zeigt ihr ganz offen eure Bereitschaft zur Organspende. Das Tattoo könnt ihr euch kostenlos direkt auf die Haut tätowieren lassen.
In Deutschland dürfen nur Organe gespendet werden, deren Spender (zu Lebzeiten) aktiv dazu eingewilligt haben. Das setzt voraus, dass es einen Organspendeausweis gibt. Und der muss im Fall der Fälle beim Verstorbenen selbst schnell auffindbar sein bzw. müssen die Angehörigen eines Verstorbenen genau wissen, dass es einen gibt und wo der Ausweis liegt.
Weil das ein Problem ist und es ohnehin immer noch zu wenig Spenderorgane in Deutschland gibt, hat der Verein Junge Helden e.V. eine besondere Aktion ins Leben gerufen: das Organspende-Tattoo. Das können sich Organspender ab 18 Jahren deutschlandweit in vielen Tattoo-Studios stechen lassen. Das Symbol – ein Kreis und zwei Halbkreise – ist ein Akronym für „Organ Donor“ und zeigt allen auf den ersten Blick, dass du zur Organspende bereit bist. Auch wenn das Tattoo natürlich keine Rechtsgrundlage bildet, ist es immerhin eine eindeutige Willensbekundung und eine Entscheidungshilfe für Angehörige, die Organe des Verstorbenen freizugeben. Aber: Das Tattoo wird dich ein Leben lang begleiten. Keine leichte Entscheidung. Vielleicht hilft dir dabei unser Artikel zum Thema Tattoos und Tätowieren.
Wo kann ich den Organspendeausweis bestellen?
Es ist wichtig, sich aktiv über das Thema Organspende Gedanken zu machen und die Entscheidung auf jeden Fall auch mit einem Organspendeausweis festzuhalten. Den klassischen Organspendeausweis als PDF könnt ihr euch hier downloaden und ausdrucken.
Wie alt muss ich sein für den Organspendeausweis?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres habt ihr das Mindestalter erreicht. Dann dürft ihr einen Organspendeausweis ausfüllen und unterschreiben. Der Ausweis ist dann rechtsgültig und auch eure Eltern, Geschwister und Partner können nichts mehr daran ändern. Deshalb solltet ihr auch mit eurer Familie darüber sprechen.
Was passiert bei einer Organspende?
Nach dem Tod besteht die Möglichkeit, dass gesunde Organe oder Gewebe an kranke Menschen weitergegeben werden, damit sie eine Chance haben, weiterzuleben oder sich ihre Gesundheit erheblich verbessert. Gespendet werden können Organe und Gewebe, also Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse, Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes und der Sehnen.
Man kommt als Spender nur in Frage, wenn zum Todeszeitpunkt die Organe noch funktionieren. Das bedeutet, dass der Tod ein Hirntod sein muss. Also ein kompletter und unwiderruflicher Ausfall der Gehirnfunktion. Das wird von zwei Ärzten unabhängig voneinander geprüft. Nachdem festgestellt worden ist, dass das Gehirn nicht mehr arbeitet, fragen die Ärzte, ob ein Organspendeausweis vorliegt. Die Angst, Ärzte könnten sich bei Organspendern weniger Mühe geben, ist also völlig unbegründet.