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Es kann jederzeit passieren: Dein Opa stürzt auf der Treppe und fällt auf den Kopf. Deine Freundin rutscht beim Brotschneiden mit dem Messer ab. In der Shopping-Mall erleidet jemand einen Herzinfarkt. All das sind Momente, in denen jeder von uns Erste Hilfe leisten muss. Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen wann die richtigen sind, lernst du im Erste-Hilfe-Kurs.

Den Erste-Hilfe-Kurs brauchst du also nicht nur für deinen Führerschein. Du kannst dich auch schon viel früher, sogar schon in der Schule, zum Ersthelfer ausbilden lassen. Das Gute daran ist, dass dich solche Kurse im Notfall schnell handlungsfähig machen. Statt in Panik zu verfallen und vor Überforderung zu erstarren, weißt du dank deines Kurses ganz genau, was zu tun ist.

Was lerne ich im Erste-Hilfe-Kurs?

Im Erste-Hilfe-Kurs lernst du alles über das richtige Verhalten in verschiedenen Notfallsituationen: Dazu gehört beispielsweise, wie man einen Menschen wiederbelebt oder einen Verband richtig anlegt. Nicht nur bei einem Notfall mit schwer verletzten oder bewusstlosen Menschen sind Erste-Hilfe-Kenntnisse wichtig, sondern auch bei kleineren Verletzungen, mit denen der Betroffene im Anschluss selbst zum Arzt gehen kann. Oft kann die richtige Erstversorgung von Brandverletzungen, Schürfwunden oder Knochenbrüchen nämlich die spätere Heilung positiv beeinflussen. Erste-Hilfe-Kurse werden von verschiedenen Organisationen wie DRK, Johanniter oder Malteser angeboten. Die meisten Erste-Hilfe-Kurse dauern rund acht Stunden und kosten etwa 50 bis 60 Euro. Wenn du den Erste-Hilfe-Kurs im Auftrag deines Arbeitgebers oder für deine ehrenamtliche Tätigkeit absolvierst, übernimmt dein Auftraggeber häufig die Kosten.

Wann sollte ich die 112 wählen?

Wenn du dir nicht sicher bist, wie schwer die Verletzung oder die Erkrankung einer Person ist oder ob jemand in Lebensgefahr ist, rufe auf jeden Fall die 112. Bei Atemnot oder Bewusstlosigkeit besteht Lebensgefahr und du solltest auf jeden Fall den Notruf auslösen.

Die 112 ist immer kostenlos und EU-weit erreichbar. Seid ihr zu mehreren vor Ort, sollte einer die 112 wählen und der andere sich um die Person kümmern.

Die Rettungsstelle benötigt folgende Informationen:

  • WER erstattet die Meldung?
  • WO ist der Unfall geschehen oder ein Notfall eingetreten?
  • WAS hat sich ereignet?
  • WIE VIELE Verletzte/Erkrankte gibt es?
  • WELCHE besonderen Zustände erfordern ärztliche Hilfe?

Wer 112-Anrufe in der Rettungsstelle annimmt, kann dich übrigens auch zu Erste-Hilfe-Maßnahmen anleiten – du bist also nicht allein auf dich gestellt.

Muss ich Erste Hilfe leisten?

Du bist laut Strafgesetzbuch tatsächlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, selbst wenn du noch nie einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast. Ausnahmen gelten nur, wenn die betroffene Person offensichtlich bereits verstorben ist, wenn schon andere Ersthelfer aktiv sind oder du dich durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen selbst gefährden würdest. Das wäre der Fall, wenn du dich für die Person in Not in ein brennendes Haus oder reißendes Gewässer stürzen müsstest. Einen Notruf abzusetzen und die Unfallstelle abzusichern, ist dann aber das mindeste, was du tun musst.

 

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Was tun bei bewusstlosen Menschen, die sich übergeben?

Falls du mal in die Situation kommst, jemanden mit Symptomen wie Erbrechen und Bewusstseinsstörungen versorgen zu müssen, haben wir hier ein paar Tipps für dich:

  • Bring die Person in die stabile Seitenlage, und überprüfe das Bewusstsein.
  • Rufe auf jeden Fall den
  • Achte bei Bewusstlosen darauf, den Kopf zu überstrecken und den Mund zu öffnen, damit Erbrochenes herausfließen kann und nicht in die Luftröhre gelangt.
  • Sorge dafür, dass der Körper warm bleibt.
  • Sollte die Atmung aussetzen, beginne sofort mit der Reanimation (Herzdruckmassage oder Defibrillator).

Übrigens: Ist die Person desorientiert, oder verhält sich aggressiv oder selbstgefährdend, ruf unbedingt auch die Polizei.

Was tun bei K.o.-Tropfen?

Leider kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Personen heimlich K.o.-Tropfen verabreicht werden, zum Beispiel über das Partygetränk. Typische Symptome nach der unbeabsichtigten Einnahme von K.o.-Tropfen sind eine kurzzeitige Aufgekratztheit, auf die schnell Übelkeit, Schwindel, bleierne Müdigkeit und ein Zustand der Willenlosigkeit folgen. Das kannst du dann tun:

  • Lass die Person nicht aus den Augen. Bleib in ihrer Nähe.
  • Ruf die Polizei und die
  • Sag dem Rettungsdienst, dass der Verdacht auf Einnahme von K.o.-Tropfen besteht. So kann auch zeitnah eine Urinprobe abgenommen werden. Das ist wichtig für die spätere Beweissicherung. Denn die Verabreichung von K.o.-Tropfen ist eine Straftat.
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Solltest du das Gefühl haben, jemand steht unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, inklusive Bewusstseinsstörungen oder Selbstgefährdungstendenzen, ruf auf jeden Fall den Notarzt.

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Wenn du dich jetzt für einen Erste-Hilfe-Kurs anmelden möchtest, google einfach nach passenden Kursen in deiner Stadt.