Jugendarbeitsschutzgesetz

In Deutschland regelt ein Gesetz, ob, wie lange und unter welchen Umständen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen. Wenn du gerade auf der Suche nach einer Ausbildung und noch unter 18 Jahre alt bist, solltest du diese Regelungen kennen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt natürlich auch bei einem Praktikum.

9 Facts zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Arbeitsdauer

Die Arbeitszeit ist auf 40 Stunden in der Woche und 8 Stunden am Tag begrenzt. Die Pausenzeiten sind darin noch nicht eingeschlossen. An einem Werktag darf jedoch bis zu 8,5 Stunden gearbeitet werden, wenn dafür an einem anderen Tag die Arbeitszeit verkürzt wird.

Pausen

Bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden haben Jugendliche einen Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.

Wochenende

Am Wochenende darf nicht gearbeitet werden. Doch dabei gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie oder in Pflegeberufen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz durch spezielle Paragraphen zur Samstags- und Sonntagsruhe geregelt. Arbeit am Wochenende muss durch einen freien Werktag ausgeglichen werden.

Urlaub

Für Minderjährige gilt ein besonderer Urlaubsanspruch: 15-Jährigen stehen 30 Urlaubstage zu, 16-Jährige haben einen Anspruch auf 27 Tage, 17-Jährige auf 25 Tage.

Mindestalter

Man muss mindestens 15 Jahre alt sein, um arbeiten zu dürfen. Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, dürfen im Rahmen einer Berufsausbildung oder außerhalb einer Ausbildung bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich arbeiten. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen, zum Beispiel beim Zeitungsaustragen und anderen leichten Nebenjobs. Diese kann man mit Erlaubnis der Eltern bereits ab 13 Jahren machen.

Arbeitszeit

Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. In Bäckereien, im Restaurant, der Landwirtschaft und Betrieben, in denen in Schichten gearbeitet wird, gelten jedoch Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren.

Feiertage

Für Feiertage gelten die gleichen Regelungen wie für Sonntage. Zusätzlich dürfen Jugendliche unter 18 am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr nicht mehr arbeiten. Außerdem müssen sie immer am 1. Weihnachts- und Osterfeiertag, am 1. Mai und am 1. Januar frei haben.

Gefährliche Arbeit

Jugendliche dürfen keine Arbeit übernehmen, die ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit oder ihre Gesundheit gefährdet.

Gesundheitscheck

Beim Berufseintritt muss jeder Jugendliche ein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, dass er oder sie gesundheitlich dazu in der Lage ist zu arbeiten. Was sonst noch zum Ausbildungsbeginn zu beachten ist, erfährst du hier.