Teilnahmebedingungen School Dance Battle 2024

  • Im Rahmen der Online-Bewerbung können sich Tanzgruppen von Schulen (Tanzschulen sind ausdrücklich ausgeschlossen) für den School Dance Battle in Krefeld am 29. Juni 2024 bewerben.
  • Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren mit Wohnsitz im Bezirk der AOK Rheinland/Hamburg*.
  • Teilnehmen können Tanzgruppen mit mindestens drei und maximal 30 Personen.
  • Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren sind zur Teilnahme nur dann berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg.
  • Eine Teilnahme am School Dance Battle setzt eine vollständige Bewerbung inkl. Bewerbungsvideo (Tanzvideo) voraus. Bewertet wird ausschließlich die Tanzdarbietung in dem Video. Die Aufzeichnung des Videos kann auch mittels Smartphone erfolgen.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am School Dance Battle. Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt der Online-Jury.
  • Jede Person kann jeweils nur einmal am Crew-Wettbewerb oder Trau-Dich-Wettbewerb teilnehmen.
  • Für die Teilnahme und den Video-Upload muss das Einverständnis aller im Video abgebildeten Personen, insbesondere der Tanzgruppenmitglieder, vorliegen.
  • Den Teilnehmenden ist bewusst, dass mit der Anmeldung am School Dance Battle die in den Teilnahmebedingungen ausgewiesenen „Urheber- und Persönlichkeitsrechte“ Anwendung finden.
  • Nach redaktioneller Prüfung ist die AOK Rheinland/Hamburg dazu berechtigt, Teile des Bewerbungsvideos räumlich und zeitlich uneingeschränkte zu nutzen und zu veröffentlichen.
  • Im Falle einer Veranstaltungsteilnahme ist den Anweisungen des verantwortlichen Personals vor Ort und im Rahmen der Vorbereitungen Folge zu leisten.
  • Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, über automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter sowie über sonstige Manipulationen ist nicht gestattet.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die AOK Rheinland/Hamburg das Recht vor, die Teilnehmerenden von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Bewerbungsschluss ist der 12. April 2024
  • Die Einsendung der ist bis zum 15. Mai 2024 möglich
  • Unter allen Bewerbungen wählt eine Online-Jury dieTanzgruppen für die Veranstaltung „School Dance Battle“ aus.

*Nach §1 (2) der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg sind dies die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und die Stadt Hamburg. Diese umfassen das gesamte Rheinland und die Stadt Hamburg.

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